Arbeitssicherheit

Allgemeines

Die Arbeitssicherheit hat in Deutschland einen hohen Stellenwert und ist entsprechend stark gesetzlich verankert.
Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer hat dem Personal gegenüber eine Fürsorgepflicht, die bei Verstößen eine persönliche Haftung der Verantwortlichen nach sich ziehen kann. Soviel zum leicht bedrohlich klingenden Teil der Medaille.
Wir befassen uns lieber mit der anderen Seite der Medaille, nämlich den positiven Effekten der Arbeitssicherheit, um aus dem aufgezwungenen „du musst Arbeitssicherheit haben, um die Gesetze zu erfüllen“ ein freiwilliges „ich hätte gern eine funktionierende Arbeitssicherheit“ werden zu lassen.
Im Idealfall sorgt eine gut gemachte/gelebte Arbeitssicherheitsorganisation letztendlich für einen bezifferbaren Gewinn und bildet damit einen erstrebenswerten Zustand unabhängig von ansonsten angedrohten Repressalien.
Ein Unternehmen, das aktiv an der Gesunderhaltung der MitarbeiterInnen arbeitet, kann dadurch eine höhere Zufriedenheit in der Belegschaft erreichen. Konkreter noch lassen sich positive Aspekte aber durch eine Reduzierung krankheitsbedingter Fehltage nachweisen, die sich nicht nur bei Arbeitsplätzen mit körperlicher Belastung, sondern auch bei Büroarbeitsplätzen sehr deutlich zeigen kann. Gerade der Ausfall von MitarbeiterInnen auf Grund von Rückenbeschwerden und/oder psychischen Belastungen steigt, bereits einfache Gegenmaßnahmen können gute Ergebnisse erzielen.
Zu guter Letzt kann eine gute Arbeitssicherheitsorganisation, eventuell unterstrichen durch eine entsprechende Zertifizierung, auch ein Aushängeschild für Ihr Unternehmen sein bzw. wird sie mittlerweile von vielen Auftraggebern/Geschäftspartnern aktiv eingefordert.

Karolina Ganczak-Vukobrat, M.Sc.

Sicherheitsingenieurin

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der individuelle Betreuungsaufwand eines Unternehmens setzt sich nach der DGUV-Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen, die je nach Erfordernis zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aufgeteilt werden.
Gern unterstützen wir Sie auch beim Finden und Koordinieren eines Betriebsarztes.
Die Grundbetreuung wird anhand der Tätigkeit des Unternehmens und der Mitarbeiteranzahl errechnet. Dies gibt eine grobe Richtung der Betreuungszeit vor, muss aber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung durch die betriebsspezifischen Stunden ergänzt werden.
Der reine Bürobetrieb mit generischen Schreibtischarbeitsplätzen und 100 Mitarbeitern hat i.d.R. einen niedrigeren Betreuungsbedarf als ein Produktionsbetrieb mit 50 Mitarbeitern an verschiedenen Arbeitsplätzen.
Ihr Vorteil mit uns: Wir können flexibel auf Ihren Bedarf reagieren. Bauen Sie z.B. gerade einen neuen Standort auf, wird der Betreuungsaufwand in der Startphase vergleichsweise hoch sein. Haben sich die Abläufe eingespielt, das Team steht und es gibt kaum noch Veränderungen, können wir die Betreuung reduzieren. Zudem sind nötige Fortbildungen zeit- und kostenintensiv, was sich gerade für eine interne Besetzung bei Mittelständlern oft nicht rentiert. Aber auch Großkonzerne profitieren von der Flexibilität der externen Besetzung und der Möglichkeit, sich dadurch auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei

a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen

3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken
b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten
c) Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen

4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken

Arbeitssicherheit als Wettbewerbsvorteil

Managementsysteme und Zertifizierungen wie z.B. ISO 45001 (ehemals OHSAS 18001) erlangen immer größere Bedeutung.
Die Vorteile bzw. in vielen Fällen auch die Notwendigkeit haben wir unter „Allgemeines“ dargestellt.
Wir unterstützen Sie dabei, ein solches Managementsystem zu entwickeln, eventuell vorliegende globale Konzern-Standards auf Länderebene zu implementieren oder bestehende Systeme zu prüfen und ggf. zu optimieren.
Natürlich begleiten wir Sie auch im Zertifizierungsprozess, halten diese aufrecht und führen geforderte Audits durch.

Darüber hinaus bieten wir an, die gesamte Arbeitssicherheit inkl. Betriebsärtzlicher Betreuung an Ihren Standorten in der DACH Region zu koordinieren und die Leistungen, die wir nicht selbst erbringen, zu kontrollieren.
Dabei schaffen wir Synergieeffekte, indem gleiche Fehler an mehreren Standorten vermieden bzw. direkt standardisierte (Best-Practice-)Prozesse eingeführt werden.
Dieses Angebot beinhaltet auch Arbeitssicherheits-Audits bei Zulieferern/Subunternehmen, um einen guten Arbeitssicherheitsstandard innerhalb der „Lieferkette“ in Ihrem Verantwortungsbereich etablieren bzw. aufrecht erhalten zu können.

Vorteile nutzen, Risiken minimieren

Selbst in vielen Großunternehmen wird die Arbeitssicherheit immer noch wie vor 20 Jahren verwaltet, das Mittel der Wahl heißt regelmäßig Excel.
Grundsätzlich funktioniert das auch recht zuverlässig, verursacht aber regelmäßigen Mehraufwand. Mit steigender Anzahl von Mitarbeitern und Standorten steigt auch der manuelle Aufwand, um Statistiken zu erstellen, den Überblick zu bewahren, Schulungen zu dokumentieren und Schulungstermine zu verwalten.
Oder anders gesagt: Es wird sehr aufwändig, einen rechtskonformen Zustand zu erreichen, verwalten und erhalten.

Mit einem zuverlässigen Kooperationspartner bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, ihre Arbeitssicherheit zu digitalisieren.
Mit wenigen Klicks zeigt das Compliance Center dem Benutzer alle benötigten Informationen über Schulungen, Einweisungen und Termine an. Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen werden rechtssicher dokumentiert und auch das Gefahrstoffmanagement sowie die Betriebsmittelprüfungen lassen sich einfach verwalten.
Darüber hinaus kann das Tool für Unfallberichte genutzt werden und bietet die Möglichkeit, über die Housekeeping-Funktion Störungen aufzunehmen bzw. direkt zur weiteren Bearbeitung zu reporten.