Datenschutz

Allgemeines

Datenschutz – ein abstraktes Thema.
Hier zeigt sich schnell das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und (unternehmerischer) Freiheit, weshalb uns folgendes Szenario regelmäßig begegnet, wenn wir mit Unternehmern und Unternehmerinnen sprechen:
Natürlich möchte man den Datenschutz haben, aber gerade die Datenschützer fallen regelmäßig damit auf, dass sie zumindest gefühlt erstmal alles blockieren, was man sich so vorstellt. Dazu ist mit der DSGVO alles nur noch schlimmer geworden und jetzt traut man sich gar nicht mehr, irgendwas zu machen.
Leider wandelt sich eine eigentlich sehr positive Grundhaltung gegenüber dem Datenschatz so oft in das Gegenteil.
Darüber hinaus sind wir selbst Unternehmer und verstehen dadurch auch die praktischen Probleme, die für Unternehmen daraus resultieren.
Unsere Herangehensweise hat daher das Ziel, Ihnen einen DSGVO-konformen Datenschutz zu ermöglichen, der Ihrem eigentlichen Geschäft so wenig wie möglich, aber so viel nötig “im Weg steht”.
Dies tun wir nicht, indem wir den Datenschutz aushebeln, ihn umgehen oder zu lasch betrachten, sondern indem wir mit Ihnen gezielt Lösungen und Prozesse entwickeln, die die genannte Konformität ermöglichen.
Darüber hinaus nehmen wir Ihnen durch unsere externe Betreuung schlichtweg viel Aufwand und Unsicherheit dadurch ab, dass unsere zertifizierten Experten sich um alles nötige kümmern.

Kathrin Höft

Datenschutzberaterin / Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV)

Sicher beraten

Unabhängig von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten muss sich jedes Unternehmen an die Datenschutzregularien halten, die über die EU-DSGVO und das BDSG-neu definiert sind. In einigen Fällen hat das auf Unternehmen nur minimale Auswirkungen, in anderen Fällen ist einiges zu beachten.
Nahezu jedes Unternehmen verarbeitet Daten, beispielweise von Mitarbeitern oder Kunden.
Wir erarbeiten mit Ihnen, was Sie umsetzen müssen – wo also für Sie praktischer Handlungsbedarf besteht.
Wenn Ihre Kunden Ihnen ihre Daten zum Bespiel zur Durchführung eines Auftrages überlassen, besteht für Sie als Unternehmen eine bestimmte Informationspflicht.
Sollten Sie mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, sodass es zu einem sogenannten Auftragsverarbeitungsverhältnis kommt, besteht für Sie ein Haftungsrisiko. Dieses sollte jedes Unternehmen kennen.
Gern bieten wir im Rahmen unserer Datenschutzberatung eine erste Einschätzung der Sie betreffenden Pflichten und Risiken an.

Datenschutzberatung für interne Datenschutzbeauftragte
Viele Unternehmen haben schon vor Mai 2018 einen internen Datenschutzbeauftragten benannt und somit nicht die Möglichkeit, sich spontan neu zu orientieren. Oftmals ist es jedoch so, dass sich die Aufgaben des internen Datenschutzbeauftragten seit Inkrafttreten der DSGVO deutlich umfangreicher gestalten als zuvor.
Gern unterstützen wir mit unseren Spezialisten Ihren internen Datenschutzbeauftragen bei der Bewältigung dieser Aufgaben und bringen sie/ihn auf den aktuellen Stand.
Wir bieten auch Projektunterstützung an, wie etwa Hilfe bei der Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen oder bei Audits.

Bestens betreut

Jedes Unternehmen muss sich an bestimmte Datenschutzregularien halten und unter bestimmten Bedingungen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Diese sind in der DSGVO sowie im BDSG genau definiert und benannt. Sollten Sie zur Bennenung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein oder sich freiwillig dazu entschlossen haben, können Sie diese Position intern oder extern vergeben.
Für die interne Besetzung ist einiger finanzieller und zeitlicher Aufwand für die Ausbildung, Zertifizierung und fortlaufende Schulung des betreffenden Mitarbeiters einzuplanen. Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt einen ähnlichen Kündigungsschutz wie ein Betriebsrat, wodurch die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten fast so etwas wie eine Beschäftigungsgarantie bis zur Rente bedeuten kann. Hinzu kommt, dass nicht jeder Mitarbeiter für diese Position in Frage kommt. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Geschäftsführer, Personalabteilungsleiter und höhere Managementebenen mit Entscheidungsbefugnissen bezüglich personenbezogener Daten.

Die DSGVO bestimmt, dass der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der Datenschutzvorschriften (…) sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters (…) überwacht.
Dies betrifft alle Bereiche des Unternehmens, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden könnten, insofern muss dieser Funktion auf Grund der nötigen tiefgreifenden Einsicht in so gut wie alle Abteilungen/Prozesse auch ein sehr großes Maß an Vertrauen entgegen gebracht werden (können).
Wir bieten die externe Besetzung dieser Position ausschließlich mit sehr gut ausgebildetem, zertifiziertem und spezialisiertem Personal an. Dies garantiert Ihnen eine hochwertige sowie flexiblere Betreuung und Ausführung dieser wichtigen Aufgabe.
Als auf die Sicherheit spezialisiertes Unternehmen sind wir es zudem gewohnt, in sensiblen Bereichen zu arbeiten und gehen unsere Aufgaben von außen ohne interne Verwicklungen oder Verbindungen an.
Ein nicht zu unterschätzender Faktor für unsere Auftraggeber, da somit Interessenskonflikte zuverlässig ausgeschlossen werden können.