Brandschutz ist ein komplexes und umfassend reglementiertes Feld mit allen Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes entgegen gebracht werden können bzw. sollen.
Die zwei großen Teilbereiche sind der vorbeugende und der abwehrende Brandschutz.
Wir unterstützen Sie im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, um Ihr Unternehmen sowie die Personen vor Ort vor den Gefahren eines Brandes zu schützen und Ihnen die Sicherheit zu geben, auch rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Brandschutz
Allgemeines
Der vorbeugende Brandschutz wird in die drei Teilbereiche
• Baulicher Brandschutz
• Anlagentechnischer Brandschutz
• Organisatorischer Brandschutz
aufgeteilt. Den baulichen sowie den anlagentechnischen Brandschutz bieten wir bei Bedarf gern in Zusammenarbeit mit erfahrenen und zuverlässigen Partnern an, den organisatorischen Brandschutz decken wir mit unseren eigenen Experten ab.
Liza Gebicke, B. Sc.
Brandschutzexpertin
Wir stellen Ihnen eine(n) Brandschutzbeauftragte(n)
Ob ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten beauftragen muss, hängt von der Art und Größe des Unternehmens ab.
Die Notwendigkeit der Bestellung kann sich z.B. aus der Baugenehmigung/Betriebserlaubnis, aus Bedingungen der Versicherung oder aus einer Gefährdungs- und Risikoanalyse im Rahmen der Arbeitssicherheit ergeben.
Hierbei wird beispielweise geprüft, ob die Kombination aus Brandrisiko und der Anzahl durchschnittlich anwesender Personen eine Bestellung erforderlich machen.
Die Haupttätigkeit des Brandschutzbeauftragten im Detail:
Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber
• zu vorbeugendem, abwehrendem und organisatorischem Brandschutz
• im Bereich des betrieblichen Notfallmanagements
• bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
• bei feuergefährlichen Arbeiten sowie bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
• bei der Auswahl der Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittel in den Arbeitsstätten
Prüfen
• der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
• der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. auf Aktualität
• der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
• der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
Mitwirken
• bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
• bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
• bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
• bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
• bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
• bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Weitere Leistungen
• Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
• Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen, sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung
• Unterstützen der Führungskräfte bei der Erstellung der regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
• Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
• Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
• Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die im Bereich Brandschutz für die Arbeitsstätte anstehen
• Dokumentieren aller Tätigkeiten im Bereich Brandschutz
Für den Ernstfall gerüstet
Brandschutzhelfer sind Freiwillige, die nach ihrer Ausbildung im Brandfall innerhalb des Unternehmens bestimmte Aufgaben zur Brandbekämpfung übernehmen.
Wir empfehlen, diese Funktion mit der des Evakuierungshelfers zu kombinieren, um im Evakuierungsfall allgemein sowie bei einem tatsächlichen Brand im speziellen bestmöglich gerüstet zu sein.
Wir bilden Ihr Brandschutz-/Evakuierungshelferteam fundiert und praxisorientiert aus, wodurch es folgende Aufgaben erfüllen kann:
• Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
• vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
• Brandbekämpfung (bei Entstehungsbränden)
• Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder und Wandhydranten)
• Einweisen der eintreffenden Rettungskräfte
• Evakuierung des zugewiesenen Bereichs auf Grundlage der Brandschutzordnung Teil C
Die Ausbildung umfasst eine praxisnahe Löschübung, bei der an einer entsprechenden Übungsapparatur mit Feuerlöschern ein Brand gelöscht werden muss.
Brandschutzordnung Teil A, B und C
Die Brandschutzordung ist eine Art Betriebsanweisung, in der vorbeugende Maßnahmen, generelle Verhaltensregeln und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen für einen Brand- bzw. Gefahrenfall geregelt werden.
Die für solche Fälle relevanten Informationen werden über Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.
Wir erstellen Ihnen, gern in Verbindung mit den Flucht- und Rettungsplänen, die für Ihr Unternehmen notwendige Brandschutzordnung und legen die Maßnahmen/Regeln zur Brandverhütung, zur Brandbekämpfung, zum Verhalten bei Bränden sowie zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen fest.
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil kann i.d.R. mit auf den Flucht- und Rettungssplan gedruckt werden, was wir vor allem in öffentlich zugänglichen Bereichen empfehlen.
- Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig und/oder langfristig in dem Gebäude aufhalten. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege sowie weitere das Verhalten im Brandfall betreffende Regeln. Dieser Teil wird schriftlich ausgehändigt.
- Teil C richtet sich gesondert an diejenigen Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. Hier wird in einem Alarmierungsplan u.a. der Ablauf einer Evakuierung beschrieben und es ergeben sich Überschneidungen bzw. Anknüpfpunkte mit der betrieblichen Notfallplanung.
Wo geht's hier raus?
Ein Flucht- und Rettungsplan stellt Fluchtwege, sowie Sicherheits- und Löscheinrichtungen in Gebäuden dar.
Zusätzlich enthält er Informationen zum Verhalten bei Unfällen und im Brandfall. Die Pläne müssen den aktuellen baulichen Zustand des Gebäudes zeigen und übersichtlich gestaltet sein.
Die Verpflichtung, Ihr Gebäude mit Flucht- und Rettungsplänen auszustatten, ergibt sich automatisch für Arbeitgeber sowie Betreiber von Hotels, Unterkünften, Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten oder Sonderbauten.
Wir erstellen für Sie normgerechte Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und unterstützen Sie dabei, die Pläne laufend aktuell zu halten.
Die Kosten für die Erstellung hängen direkt mit dem verbundenen Aufwand dafür zusammen.
Liegen bereits ältere Flucht- und Rettungspläne vor?
Existieren Gebäudepläne nur in Papierform, als pdf. oder bestenfalls im .dwg Format?
Entsprechen die baulichen Gegebenheiten auf den Plänen dem aktuellen oder dem geplanten Zustand?
Werden Pläne für eine einfache Fläche oder eine komplexe Anlage benötigt?
Sind viele Pläne für das gleiche Stockwerk erforderlich (wie etwa im Hotel) oder muss der Grundriss für einen einzelnen Plan erstellt werden?